Bundesdatenschutzbeauftragter

Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist eine unabhängige, oberste Bundesbehörde, die für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig ist. Im Jahr 2019 hat dieses Amt Ulrich Kelber von seiner Vorgängerin Andrea Voßhoff übernommen und er wurde von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt, wie es üblich ist.

Als Bundesdatenschutzbeauftragter ist es möglich, sich insgesamt zweimal für jeweils 5 Jahre in das Amt wählen zu lassen. Anders als die meisten Bundesbehörden haben die Behörde und ihre Führung ihren Sitz in Bonn und nicht in Berlin.

Aufgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten

Der Bundesbeauftragte überwacht und setzt die Einhaltung des Datenschutzes durch Bundesbehörden durch. Bei der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen nach dem Bundessicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) kontrolliert er auch die Einhaltung des Datenschutzes, einschließlich der Auswirkungen auf private Unternehmen. Darüber hinaus hat er verschiedene Aufgaben, um die Sensibilität der Öffentlichkeit und der ihm unterstellten Institutionen zu erhöhen und Beschwerden über mutmaßliche Datenschutzverletzungen im Rahmen seiner Aufgaben zu bearbeiten.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist sowohl für die Verarbeitung, der Erhebung oder Nutzung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes zuständig. Das sind Behörden, Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Erfasst werden dabei also zum Beispiel Bundesbehörden, wie der Bundesrechnungshof, das Bundeszentralamt für Steuern, das Kraftfahrtbundesamt oder auch die Verwaltungen der Bundeswehr oder der Bundeswasserstraßen. Im nicht-öffentlichen Bereich ist der Bundesdatenschutzbeauftragte ausschließlich zuständig für Telekommunikations- und Postunternehmen. Nicht zuständig ist der Bundesdatenschutzbeauftragte bei der Kontrolle des Datenschutzes in der Privatwirtschaft.

Zugehörigkeit

Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist Mitglied der Konferenz unabhängiger Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Er ist gemeinsamer Vertreter der deutschen Datenschutzbehörde bei der Europäischen Datenschutzkommission und vertritt Deutschland zusammen mit den Aufsichtsbehörden der Bundesländer auf der Europäischen und Internationalen Datenschutz- und Informationsfreiheitskonferenz.

Neben den Befugnissen und Befugnissen der 28 obersten Bundesbehörden und deren Ressorts unterliegen auch die 228 Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes der Datenschutzkontrolle des BfDI sowie 149 Bundessozialversicherungsträger und deren zentrale Verbände und unterliegen der Datenschutzkontrolle nach SGB II Nr. 50. Mit den 303 gemeinsamen Einrichtungen nach § 2 stellt das BfDI auch die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften für Post- und Telekommunikationsdienstleister sicher.

Pflichten des Bundesdatenschutzbeauftragten

Der Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist die Unterrichtung des Deutschen Bundestages und -rates, der Bundesregierung und der Öffentlichkeit in Form eines jährlich erscheinenden Berichts, der ausführlich über die Entwicklungen des Datenschutzes informiert. Dieser Bericht kann außerdem über eine Liste verfügen von Sanktionen und verhängten Maßnahmen. Der Bericht muss außerdem auch der Europäischen Kommission und dem Europäischen Datenschutzausschuss zugänglich gemacht werden und erscheint frei abrufbar als PDF auf der Website des BfDI oder als Bundestagsdrucksache.

Weitere Pflichten umfassen außerdem die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der DSGVO, die Beratung zu Datenschutz-Folgenabschätzung, die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, sowie die Information und Beratung.