Landesdatenschutzbeauftragter Schleswig-Holstein

Landesdatenschutzbeauftragter Schleswig-Holstein

Der Datenschutz spielt für immer mehr Unternehmen eine immer größere Rolle. Sowohl Datenschutzbeauftragten als auch Unternehmen und Behörden steht in Schleswig Holstein das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz als Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Datenschutzrecht zur Verfügung. Vorsitzende der Aufsichtsbehörde ist Marit Hansen, Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein

Die Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung hat das Thema Datenschutz innerhalb kurzer Zeit in das europäische Bewusstsein befördert. Während der Schutz personenbezogener Daten bis weit in die 1990er Jahre für viele Menschen höchstens ein Randthema war, gibt es heute in Deutschlands Unternehmen mehrere tausend Datenschutzbeauftragte, die an einem Datenschutzmanagementkonzept mitwirken und die Einhaltung der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen beaufsichtigen.

Mit dem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein steht Datenschutzbeauftragten, Unternehmen, Behörden und Betroffenen ein Ansprechpartner für allgemeine Informationen, Zertifiktionsanfragen sowie Beschwerden zur Verfügung. Die Behörde hat ihren Sitz in der Holstenstraße 98 in Kiel. Für die meisten Unternehmen spielt die Behörde spätestens dann eine signifikante Rolle wenn eine Betriebsprüfung angeordnet wird. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Betroffene sich mehrfach über einen Verantwortlichen bei der Behörde beschweren.

Darüber hinaus ist die Behörde auch die erste Anlaufstelle für Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten melden möchten. Für alle Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern, die regelmäßig Daten verarbeiten sowie im Fall einer Datenschutzfolgenabschätzung, muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden. Dieser ist nicht nur gegenüber Geschäftspartnern und Mitarbeitern bekannt zu geben, sondern auch gegenüber der Behörde. Hierfür stellt das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein auf ihrer Webseite ein Kontaktformular zur Verfügung.

Die Behörde ist auch Ansprechpartner für Betroffene, die bspw. einen Verstoß gegen die geltende Datenschutzgrundverordnung bzw. DSGVO melden möchten. Hierbei kann es um Einzelfälle gehen (Kunde findet seine personenbezogenen Daten im Internet obwohl er nie der Veröffentlichung eingewilligt hat) oder um massenhafte Verstöße (eine Datenbank eines Unternehmens wird gehackt und massenhaft Kreditkartendaten werden gestollen). Bei Beschwerden und sonstigen Anfragen, lohnt es sich auf Grund der Dokumentation schriftlich zu stellen.

Abschließend hat das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein auch die Aufgabe Unternehmen für Verstöße zu sanktionieren. Seit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung hat sich diesbezüglich einiges getan. Die Strafzahlungen für Verstöße haben sich in den letzten Jahren vervielfacht, Unternehmen zahlen mittlerweile bis zu 4% Ihres Jahresumsatzes, wenn sie gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung oder gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. Betroffene können sich telefonisch, per E-Mail oder schriftlich an die Aufsichtsbehörde wenden.

Kontaktdaten:

Marit Hansen

Holsteinstr. 98

24103 Kiel

Tel.: 0431 988 1200

Fax: 0431 988 1223

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de