Landesdatenschutzbeauftragter Hamburg

Landesbeauftragter für den Datenschutz Hamburg

Die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Hamburg erfassten Informationen zum Datenschutz finden Sie unter.

Allgemeine Informationen zum Datenschutz

Das Landesamt für Datenschutzaufsicht Hamburg bietet Dienstleistungen zur Durchsetzung des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts in zwei Bereichen an, die im Folgenden dargestellt werden:

  • Juristische Dienstleistungen
  • Datenschutzrechtliche Regelungen zu verschiedenen Themen

Die Rechtsberatung umfasst Informationen zur europäischen Datenschutzgrundverordnung. Dazu gehören Datenschutzbestimmungen, verschiedene Änderungen der EU-DSGVO. Außerdem geht es darum, wie der Datenschutz in verschiedenen Bereichen behandelt werden kann und wie die Wirtschaftlichkeit verbessert werden kann. Rechtliche Arbeiten im Zusammenhang mit den JI-Richtlinien und dem Hamburger Datenschutzgesetz sind ebenfalls Teil der Hamburger Rechtsberatung zur Umsetzung des Datenschutzrechts.

Das Hamburger Landesamt ist bestrebt, das Bewusstsein für den Datenschutz auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern. Darüber hinaus unterstützt und ermutigt das Amt die Bürgerinnen und Bürger bei der Durchsetzung der Datenschutzgesetze. Darüber hinaus werden verschiedene Themen wie Betroffenen-/Behandlungsdatenschutz, Beschäftigtendatenschutz und Akkreditierung beleuchtet, bei denen die Datenintegrität gefährdet werden kann und von großer Bedeutung ist.

Die Bedeutung des Datenschutzes

Wir leben in einer Zeit, die von Technologie angetrieben wird, die sich von Daten ernährt. Dieser datengetriebene Technologiewandel macht den Datenschutz zu einem wichtigen Anliegen. Wenn wir uns umschauen, nutzen Millionen von Geräten unsere persönlichen Daten.Wenn diese Informationen verletzt oder missbraucht werden, kann dies katastrophale Folgen haben.

Die Daten einer Person sind vertraulich, und wenn sie verletzt oder verändert werden, ist das ein Verbrechen. Der Datenschutz ist die Lösung für dieses Problem. Die Datenschutzgesetze ermöglichen den Umgang mit einer Situation, in der die Informationen einer Person von jemandem missbraucht oder manipuliert werden, um ihre Integrität zu schädigen.

Informationen zur Behörde

Die für die Durchsetzung und Regelung des Datenschutzes im Landesamt Hamburg zuständige Behörde ist im Folgenden aufgeführt.

  • Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Die Behörde verfolgt eine strenge Politik zur Einhaltung der Daten- und Informationsintegrität, die von verschiedenen Verwaltungsmitarbeitern, die in Unternehmen und anderen offiziellen Einrichtungen in Hamburg eingesetzt werden, behandelt wird. Der Beauftragte ist dafür verantwortlich, die ordnungsgemäße Ausübung der Datenschutzbestimmungen zu überwachen und bei nicht ordnungsgemäßer Umsetzung zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Zuständigkeiten der Behörden

Das Landesamt in Hamburg hat verschiedene Aufgaben, die im Folgenden aufgeführt sind.

  1. Beratung der Bürgerinnen und Bürger in datenschutzrechtlichen Fragen.
  2. Sicherstellen, dass jeder Einzelne sein Recht auf Datenzugang wahrnimmt.
  3. Überwacht die Wirtschaft und die Verwaltungsaufgaben, die in Hamburg erledigt werden.
  4. Dient als Aufsichtsbehörde über alle Behörden, datenverarbeitenden Unternehmen und Organisationen für ihre Prüfungen.

Zuständigkeiten

Das Hamburger Landesamt regelt und erfüllt die Aufgaben, die in fünf Abschnitte unterteilt sind. Die Abteilungen tragen die Bezeichnungen „Abteilung-Z“, „Abteilung-J“, „Abteilung-T“, „Abteilung-W“ und „Abteilung-M“. Die Aufgaben, die von diesen Sektionen wahrgenommen werden und die dem Hamburger Landesamt unterstehen, sind im Folgenden aufgeführt.

  • Die Sektion Z ist für die Verwaltungsaufgaben und den Pressebetrieb in Hamburg zuständig.
  • Die Sektion-J befasst sich mit rechtlichen Aufgaben und Fragen der Hausarbeit und der Informationsfreiheit.
  • Alle technischen Fragen des Datenschutzes werden von der Abteilung-T bearbeitet.
  • Wirtschaftliche Probleme und infrastrukturelle Angelegenheiten fallen in die Abteilung-W.
  • Die Abteilung M ist für die Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit verschiedenen Themen wie Datenschutz, Bildung, Europa und soziale Netzwerke zuständig.
  • Das Hamburger Büro bietet auch Praktika für Rechtsreferendare an, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.

Kontaktaufnahme/Kommunikation mit den Behörden

Personen, die mit dem Datenschutz oder dem Schutz der Privatsphäre zu tun haben, können sich an den Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden. Das Hamburger Landesamt kann einer Person helfen, die sich gegen die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten in der Verwaltung, in Unternehmen und anderen Stellen in Hamburg wehrt. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich direkt an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Landesamt wenden, per Telefon, E-Mail oder Fax. Details sind unten angegeben.

Kontaktdaten:

Ulrich Kühn

Ludwig-Erhard-Str. 22

20459 Hamburg

Tel.: 040 428 54 4040

Fax: 040 428 54 4000

E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de